Archiv

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Termin-Informationen:

  • So
    14
    Dez
    2014
    Mi
    25
    Feb
    2015

    Cantonale Berne Jura

    Kunsthaus Interlaken

    Verein Cantonale · Eva-Maria Knüsel · Denkmalstrasse 3 · 6006 Luzern

    www.cantonale.ch · info@cantonale.ch · T +41 (0)79 369 42 34

    Informationen und Teilnahmebedingungen zur Dossiereingabe

    AUSSCHREIBUNG 2014

    Alle professionellen Künstlerinnen und Künstler aus den Kantonen Bern und Jura sind herzlich eingeladen, sich für die Cantonale Berne Jura 2014 zu bewerben. Ob Malerei, Plastik, Installation, Fotografie, Video, digitale Arbeiten, Netz- und Computerkunst oder Performances – alle Gattungen sind willkommen.

     

    Beteiligte Institutionen und Daten:

    • CentrePasquArt, Biel (07.12.2014 –18.01.2015) Vernissage 6.12., 17 Uhr
    • Kunsthalle Bern (19.12.2014 – 18.01.2015) Vernissage 18.12., 18 Uhr
    • Kunsthaus Interlaken (14.12.2014 – 25.01.2015) Vernissage 13.12., 17 Uhr
    • Kunsthaus Langenthal (11.12.2014 – 11.01.2015) Vernissage 10.12., 19 Uhr
    • Kunstmuseum Thun (13.12.2014 – 25.01.2015) Vernissage 13.12., 11 Uhr
    • La Nef, Le Noirmont (14.12.2014 – 25.01.2015) Vernissage 14.12., 11 Uhr
    • Les Halles, Porrentruy (8.12.2014 - 18.01.2015) Vernissage 7.12., 16 Uhr
    • Musée jurassien des Arts, Moutier (14.12.2014 – 01.02.2015) Vernissage 13.12., 17 Uhr
    • Stadtgalerie, Bern (12.12.2014 – 18.01.2015) Vernissage 11.12., 18 Uhr

     

    Teilnahmebedigungen

    • Zur Teilnahme berechtigt sind alle professionellen Künstlerinnen und Künstler, die in den Kantonen Bern oder Jura ihren Wohnsitz oder Arbeitsort haben oder zur jeweiligen Kunstszene gehören.

    • Eingaben sind sowohl einzeln als auch als bestehende oder für die Cantonale entstandene Gruppe möglich.

    • Falls im Dossier nicht aus Adresse, Ausbildung oder Ausstellungen klar ersichtlich, bitte Nachweis der Zugehörigkeit zur Kunstszene des Kantons Bern oder Jura beilegen (beispielsweise Beleg für Wohn- bzw. Arbeitssitz im Kanton Bern oder Jura, Niederlassungsbewilligung, Mietvertrag, Beteiligung an Stipendien).

     

    Eingabe

    • Die Eingabe erfolgt via Webportal MyCantonale (siehe www.cantonale.ch) und beinhaltet folgende Bestandteile: Formular mit persönlichen Daten, Dossier mit Lebenslauf und Dokumentation bisheriger Arbeiten und Ausstellungen, pro Werk oder Werkserie ein Formular «Werkeingabe».

    • Videodateien können aus Platzgründen nicht auf das Portal hochgeladen werden. Laden Sie diese auf die eigene Webseite (oder Youtube, Vimeo, etc.) vermerken Sie den entsprechenden Link im Formular «Werkeingabe» unter «Werklink».

    • Einmal abgeschlossene Eingaben können nicht mehr überarbeitet werden. Bei Bedarf können Dossiers mit einer Nachricht an info@cantonale.ch wieder zur Überarbeitung freigeschaltet werden.

     

    Werke

    • Die Werke dürfen nicht älter als 5 Jahre alt sein.

    • Die Werke müssen für die gesamte Ausstellungszeit zur Verfügung stehen.

    • Mit der Eingabe des Dossiers erklären sich die Künstlerinnen und Künstler bereit, dass die eingereichten Arbeiten in einer oder mehreren der oben genannten Institutionen gezeigt werden.

     

    Kosten/ Finanzen

    • Die Künstlerinnen und Künstler sind selbst für die Produktion und den Transport (inkl. Transportversicherung) verantwortlich – auch finanziell.

    • Es werden keine Rahmungen oder Gerätekosten übernommen. Vorhandene Geräte können jedoch genutzt werden.

    • Am Ausstellungsort sind die Arbeiten versichert.

    • Jede Institution kommuniziert die Provision selbst.

    • Bei jedem Verkauf geht ein Betrag von 2 % der Verkaufssumme an den «Unterstützungsfond Bildende KünstlerInnen».

     

    Verfahren/ wichtige Informationen

    • Jede beteiligte Institution handelt bei ihrer Entscheidungsfindung in eigener Verantwortung, d.h. stellt dazu eine eigene Jury.

    • Abgabetermin: Die Künstlerinnen und Künstler werden nach der Auswahl von den entsprechenden Institutionen informiert (voraussichtlich am 09.10.2014). Modalitäten zur Abgabe und Rückgabe der gezeigten Arbeiten werden von der jeweiligen Institution bestimmt und kommuniziert.

    • Mit der Eingabe zur Cantonale Berne Jura besteht keine Garantie zur Ausstellung.

    • Künstlerinnen und Künstler, die in einer Cantonale Berne Jura-Jury Einsitz nehmen, dürfen nicht in jener Institution gezeigt werden, in der sie Jurymitglied sind.

     

    Prix Kunstverein Biel

    Der Kunstverein Biel verleiht im Rahmen der Cantonale Berne Jura einen Förderpreis. Zugelassen sind Künstlerinnen und Künstler der Region Biel (Herkunft oder Arbeitsort), die in den letzten 2 Jahren kein Anderfuhrenstipendium erhalten haben. Der Preis besteht aus der Preissumme (CHF 1000.–), einem Zertifikat und der Möglichkeit mehrere Arbeiten in entsprechend gekennzeichnetem Rahmen innerhalb der Cantonale Berne Jura 2014 im Centre PasquArt in Biel zu zeigen. Der Vorstand des Kunstvereins Biel vergibt den Preis und bestimmt gemeinsam mit der ausgewählten Künstlerin, dem ausgewählten Künstler, die Werkauswahl.

     


    Weitere Infos
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