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Termin-Informationen:

  • So
    09
    Dez
    2012
    So
    27
    Jan
    2013

    CANTONALE BERNE JURA. WEIHNACHTSAUSSTELLUNG 2012/2013

    Kunsthaus Interlaken

    AUSSCHREIBUNG

    Die kantonsübergreifende Weihnachtsausstellung CANTONALE BERNE JURA wird 2012 zum zweiten Mal durchgeführt. Sie bietet auch dieses Jahr professionellen Künstlerinnen und Künstlern in folgenden Institutionen eine Ausstellungsmöglichkeit:

    CentrePasquArt, Biel (9.12.12 – 20.1.2013) Vernissage 8.12., 17 Uhr
    Kunsthalle Bern (21.12.12 – 20.1.2013) Vernissage 20.12., 18.30 Uhr
    Kunsthaus Interlaken (9.12.12 – 27.1.2013) Vernissage 8.12., 17 Uhr
    Kunstmuseum Thun (16.12.12 – 27.1.2013) Vernissage 15.12., 17 Uhr
    La Nef, Le Noirmont (16.12.12 – 27.1.2013) Vernissage 15.12., 17 Uhr
    Musée jurassien des Arts, Moutier (9.12.12 – 27.1.2013) Vernissage 8.12., 19 Uhr
    Stadtgalerie im PROGR, Bern (21.12.12 – 27.1.2013) Vernissage 20.12., 18 Uhr

    Das Kunsthaus Langenthal setzt 2012 als Ausstellungsort aus, ist aber weiterhin bei der Cantonale dabei.

    Alle Gattungen sind willkommen, von Malerei über Plastik, Installation, Fotografie und Video bis zu digitalen Arbeiten, Netz- und Computerkunst, Performances etc. Eingaben sind sowohl einzeln als auch als bestehende oder für die Cantonale entstandene Gruppe möglich.

    Anmeldung
    ⇨ Zur Teilnahme berechtigt sind alle professionellen Künstlerinnen und Künstler, die in den Kanto¬nen Bern oder Jura ihren Wohnsitz oder Arbeitsort haben oder zur jeweiligen Kunstszene gehö¬ren.
    ⇨ Dossier einzureichen: Format A4, max. 30 Seiten, Anmeldeformular, Werk-/ Projektbeschrieb, Dokumentation bisheriger Arbeiten, Lebenslauf etc.(siehe Anmeldeformular).

    Einsenden an
    CANTONALE BERNE JURA
    c/o Kunsthalle Bern
    Helvetiaplatz 1
    CH-3005 Bern
    oder persönliche Abgabe während den Öffnungszeiten der Kunsthalle Bern bis zum 24. August 2012.

    Einsendeschluss: Freitag 24. August 2012 (Poststempel). Bitte die Dossiers nicht eingeschrieben schicken. Der Bewerbung ist ein adressierter und ausreichend frankierter Umschlag für die Rücksen¬dung beizulegen.

    Werke
    ⇨ Es werden nur Werke ausgestellt, die nicht älter als 5 Jahre sind.
    ⇨ Die Werke müssen für die gesamte Ausstellungszeit zur Verfügung stehen.
    ⇨ Mit der Eingabe des Dossiers erklären sich die Künstlerinnen und Künstler bereit, dass die eingereichten Arbeiten in einer oder zwei der oben genannten Institutionen gezeigt werden.

    Kosten/ Finanzen
    ⇨ Die Künstlerinnen und Künstler sind selbst für die Produktion und den Transport (inkl. Transport¬versicherung) verantwortlich – auch finanziell.
    ⇨ Es werden keine Rahmungen oder Gerätekosten übernommen. Vorhandene Geräte können je¬doch genutzt werden.
    ⇨ Am Ausstellungsort sind die Arbeiten versichert.
    ⇨ Jede Institution kommuniziert die Provision selbst.
    ⇨ Bei jedem Verkauf geht ein Betrag von 2 % der Verkaufssumme an den «Unterstützungsfond Bildende KünstlerInnen».

    Verfahren/ wichtige Informationen
    ⇨ Jede beteiligte Institution handelt bei ihrer Entscheidungsfindung in eigener Verantwortung, d.h. stellt dazu eine eigene Jury. Die Jurymitglieder werden Ende August auf den Homepages der beteiligten Institutionen publiziert.
    ⇨ Alle Künstlerinnen und Künstler können maximal in zwei Institutionen ausstellen (zwei verschie¬dene Werke bzw Arbeiten aus verschiedenen Werkgruppen).
    ⇨ Abgabetermin: Die Künstlerinnen und Künstler werden nach der Auswahl von den ent¬sprechenden Institutionen informiert (voraussichtlich 24./25.9.2012). Modalitäten zur Abgabe und Rückgabe der gezeigten Arbeiten werden von der jeweiligen Institution bestimmt und kom¬muniziert.
    ⇨ Mit der Eingabe zur Cantonale Berne Jura besteht keine Garantie zur Ausstellung.
    ⇨ Künstlerinnen und Künstler, die in einer Cantonale Berne Jura-Jury Einsitz nehmen, dürfen nicht in jener Institution gezeigt werden, in der sie Jurymitglied sind.
    ⇨ Das Dossier wird bei erfolgreicher Bewerbung erst nach Ausstellungsende zurückgeschickt bzw. mit den Werken zurückgegeben.

    Prix Kunstverein Biel
    Der Kunstverein Biel verleiht im Rahmen der Cantonale Berne Jura einen Förderpreis. Zugelassen sind Künstlerinnen und Künstler der Region Biel (Herkunft oder Arbeitsort), die in den letzten 2 Jahren kein Anderfuhrenstipendium erhalten haben. Der Preis besteht aus der Preissumme (CHF 1000.–), einem Zertifikat und der Möglichkeit mehrere Arbeiten in entsprechend gekennzeichnetem Rahmen innerhalb der Cantonale 2012 im Centre PasquArt in Biel zu zeigen. Der Vorstand des Kunstvereins Biel vergibt den Preis und bestimmt gemeinsam mit der ausgewählten Künstlerin, dem ausgewählten Künstler, die Werkauswahl.

     


    Weitere Infos
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